Reisen mit Cannabis als Medizin
Die ärztliche Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens — ausgestellt, beglaubigt, versandt.
Was Sie bekommen: das BfArM-Formular 017, ärztlich ausgefüllt und unterschrieben, amtlich beglaubigt vom LAGeSo Berlin, per Einschreiben zu Ihnen nach Hause.
Wofür es gilt: alle 29 Schengen-Staaten. Je Sorte eine eigene Bescheinigung, bis zu zwei Sorten inklusive.
Wie lange es dauert: zugesagt sind sieben Tage. In der Praxis liegen die meisten Vorgänge bei 48 Stunden bis zum Versand.
Alle Preise einschließlich der LAGeSo-Gebühr, des Botengangs und des Versands per Einschreiben. Privatärztliche Leistung nach GOÄ.
Wie es abläuft
- Antrag ausfüllen — Reiseland, Zeitraum, Präparat. Dauert drei Minuten.
- Sie erhalten sofort eine Vorgangsnummer und die Zahlungsangaben. Kein Videotermin — bei Rückfragen rufen wir an.
- Wir stellen die Bescheinigung aus und geben sie beim LAGeSo zur Beglaubigung.
- Sie erhalten das beglaubigte Original per Einschreiben, mit Sendungsnummer.
Die Länderlage — geprüft am amtlichen Dokument
Wir haben die Meldungen von 109 Ländern an das Internationale Suchtstoffkontrollamt (INCB) einzeln durchgesehen und die Primärdokumente archiviert. An sechs Stellen weicht das Ergebnis von dem ab, was in verbreiteten Ratgebern steht.
- Irland verbietet Cannabis vollständig — verschrieben wie unverschrieben, auch mit gültiger Art.-75-Bescheinigung (INCB-Meldung 31.03.2025). Viele Listen führen Irland als unproblematisch. Das ist falsch.
- Frankreich nennt 28 Tage, nicht 30 (INCB-Meldung Mai 2024). Cannabisblüten gelten dort als narcotic drug.
- Schweden verlangt für Cannabisblüten ein zusätzliches Permit der Läkemedelsverket — die Schengen-Bescheinigung allein genügt dort nicht.
- Zypern verlangt zusätzlich eine Vorabgenehmigung.
- Kroatien nennt national einen Vorrat von fünf Tagen. Artikel 75 ist höherrangig — ein Zöllner mit der Fünf-Tage-Regel im Kopf ist trotzdem real.
- Norwegen erlaubt 30 Tage, nicht sieben. Die verbreitete Sieben-Tage-Angabe gilt für in Norwegen Ansässige.
- Irland und Zypern nehmen an Artikel 75 teil — das BfArM-Formular 017 ist dort das richtige Dokument, nicht ein selbstgebauter englischer Arztbrief.
Warum ohne Sprechzimmer — und was stattdessen passiert
Der häufigste Einwand gegen Telemedizin lautet, ein Termin vor Ort sei gründlicher. Das lässt sich prüfen, und die Antwort hängt nicht am Ort, sondern an den Daten.
Ein Sprechstundentermin dauert in der Regelversorgung wenige Minuten und hinterlässt eine kurze Notiz. Dieselbe Frage schriftlich gestellt, sorgfältig und immer gleich, hinterlässt einen Verlauf — und der lässt sich über Monate vergleichen, was ein Eindruck nicht kann.
Was in dieser Praxis dokumentiert ist — Stand 03.09.2026:
2.488 Verlaufserhebungen von 308 Patientinnen und Patienten, seit Oktober 2023, mit insgesamt 6.947 erfassten Messwerten.
Erhoben werden Therapiesicherheit, Sicherheit im Straßenverkehr, Wirksamkeit, Zielerreichung und die Beschwerden in eigenen Worten. Bei jedem Vorgang, nicht stichprobenartig.
Das ist keine Behauptung über die Überlegenheit eines Verfahrens, sondern eine Angabe darüber, worauf eine Entscheidung hier beruht. Wer einen Termin vor Ort möchte, bekommt ihn — er ist buchbar und manchmal ist er das Richtige. Er ist nur nicht die Voraussetzung dafür, sorgfältig zu arbeiten.
Und wenn eine Frage bleibt, rufen wir an. Das ist kein Ersatz für ein Gespräch, sondern eines.
Was diese Leistung ist — und was nicht
Dies ist ein privatärztlicher Behördenservice: die formal korrekte Ausstellung und Beglaubigung eines Dokuments, das Sie für die Ausreise brauchen. Eine bestehende ärztliche Cannabistherapie wird vorausgesetzt.
Die Bescheinigung ersetzt keine Einfuhrgenehmigung für Staaten außerhalb des Schengenraums und keine Zusage einer Behörde. Sie weist nach, dass Ihr Präparat ärztlich verordnet ist und Sie es als Patientin oder Patient mitführen dürfen.
Über die Behandlung selbst entscheidet immer das ärztliche Gespräch.